Grundeigentum in Thailand für Ausländer
Grundeigentum in Thailand für Ausländer – Möglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen
Möchten Sie als Ausländer Land in Thailand kaufen? Ob Sie eine Immobilienentwicklung planen, den Bau eines Hotels in Erwägung ziehen oder sich mit strategischem Landbanking beschäftigen – der Erwerb von Land bringt eine Reihe besonderer Überlegungen und rechtlicher Feinheiten mit sich. Dieses faszinierende südostasiatische Land bietet unterschiedliche Möglichkeiten ein Stück von Thailands bezaubernder Landschaft zu besitzen. Entdecken Sie die verschiedenen Wege und gesetzlichen Rahmenbedingungen für Ausländer im Bereich „Grundeigentum in Thailand für Ausländer“.

1. Gründung einer thailändischen Gesellschaft
Eine häufig genutzte Methode für Grundeigentum in Thailand für Ausländer ist die Gründung einer thailändischen Gesellschaft. Dabei müssen mindestens 51 % der Gesellschaftsanteile von thailändischen Staatsbürgern gehalten werden, während 49 % Ausländern vorbehalten sind.
Die beliebteste Unternehmensform ist die Limited Company (GmbH), für die ein Kapitalinvestment von mindestens zwei Millionen Baht pro Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
2. Investition über das Board of Investment (BOI)
Ausländische Investoren, die mindestens eine Million Baht in Thailand investieren, können bis zu 20 Rai Land für Mitarbeiterunterkünfte oder 10 Rai für leitende Angestellte und Direktoren erwerben.
Die Genehmigung hängt von Unternehmensgröße und Geschäftstätigkeit ab und unterliegt dem Ermessen des Board of Investment (BOI). Darüber hinaus können weitere Privilegien gewährt werden, wenn das Land für BOI-geförderte Aktivitäten genutzt wird.


3. Heirat mit einem thailändischen Staatsbürger
Das thailändische Immobilienrecht erlaubt seit 1999 eine Form des Ausländischen Landbesitzes in Thailand für verheiratete Personen.
Das Grundstück muss jedoch auf den Namen des thailändischen Ehepartners registriert werden. Zudem ist eine Erklärung erforderlich, dass die Mittel für den Kauf vom thailändischen Ehepartner stammen und nicht vom ausländischen Ehepartner.
4. Grundstückspacht
Das Pachten von Land stellt eine praktikable Alternative dar: Ein Ausländer kann Land oder ein Haus von einem thailändischen Staatsbürger pachten.
- Laufzeit: Bis zu 30 Jahre, mit möglicher Verlängerung – jedoch ohne automatisches einklagbares Recht.
- Registrierung: Pachtverträge über drei Jahre müssen beim Land Department registriert werden, um rechtsgültig zu sein.
5. Strukturierter Eigentumserwerb (Baurecht – Right of Superficies)
Das Right of Superficies (Baurecht) bietet eine weitere Möglichkeit für Grundeigentum in Thailand für Ausländer, indem ein Unternehmen oder ein thailändischer Ehepartner einem Ausländer das Recht gewähren kann, Gebäude auf einem Grundstück zu besitzen, ohne das Land selbst zu erwerben.
- Dauer: Das Baurecht kann für 30 Jahre eingeräumt und mit Genehmigung des Land Officers verlängert werden.

Vor dem Kauf: Durchführung einer Titelprüfung
Ein entscheidender Schritt beim Erwerb von Grundstücken ist die sorgfältige Titelprüfung (Title Search):
– Überprüfung der Art und Rechtmäßigkeit der Eigentumsurkunde.
– Offenlegung wichtiger Informationen zum Grundstücksstatus.
– Empfehlung: Die Konsultation eines Anwalts oder Notars wird dringend angeraten.
– Voraussetzung: Eine Kopie der Eigentumsurkunde ist erforderlich, bevor die Titelprüfung eingeleitet werden kann.